Ihr Fachbertieb für Installationen von Gasanlagen im gewerblichen Bereich zu brennzwecken von Fahrzeugen
Prüfung von Gasanlagen am Marktwagen und Verkaufsfahrzeugen nach DGUV Grundzatz 310-003
(Alte Bezeichnungen BGG 935, §§ 33 und 38 der Unfallverhüttungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas BGV D34“, ZH1/56)
Überprüfung der Flüssiggasanlage auf: