gasprüfung


Ihr Fachbertieb für Installationen von Gasanlagen im gewerblichen Bereich zu brennzwecken von Fahrzeugen

Prüfung von Gasanlagen am Marktwagen und Verkaufsfahrzeugen nach DGUV Grundzatz 310-003
(Alte Bezeichnungen BGG 935, §§ 33 und 38  der Unfallverhüttungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas BGV D34“, ZH1/56)

 

Überprüfung der Flüssiggasanlage auf:

 

  • Dichtheit
  • Ordnungsgemäße Beschaffenheit
  • Funktion
  • Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung